Hier einige Erläuterungen .....

 

Bauwerksklasse 3

Zu den Bauwerksklassen 1 bis 3 gehören alle  Gebäude, deren höchster  Fußboden, auf dem sich Menschen aufhalten können, nicht mehr als 7 m über dem Gelände liegt (Bauordnung Land Sachsen-Anhalt).

Dazu gehören also fast alle Ein- und Zweifamilienhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser, eingeschossige Gebäude usw. .....

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